In Zusammenarbeit mit dem Vorbeugender Brandschutz & Facility Management Brosinski Unternehmen haben wir für Sie ein zusätzliches Angebot im Brandschutzbereich erstellt: Der vorbeugende Brandschutz umfasst alle Maßnahmen, die der Entstehung oder der Ausbreitung von Feuer oder Rauch vorbeugen und gliedert sich in die Teilbereiche baulicher, organisatorischer und anlagetechnischer Brandschutz.

Brandschutzbeauftragte sind die zentrale Ansprechperson für alle Brandschutzfragen im Betrieb. Sie beraten und unterstützen die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes sowie im betrieblichen Notfallmanagement. Wir übernehmen gerne für Ihr Unternehmen die Aufgaben eines externen Brandschutzbeauftragten.

Die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten erfolgte bei der TÜV SÜD Akademie Stuttgart. Die Ausbildung entspricht den Vorgaben der (Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.v.) vdfb 12/09-1 Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung Brandschutzbeauftragte.

Aufgaben des Brandschutzbeauftragten

  • Erstellen/Fortschreiben der Brandschutzordnung
  • Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
  • Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
  • Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
  • Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
  • Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen
  • Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Versicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen
  • Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
  • Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
  • Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzepte
  • Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken
  • Planen, Organisieren und Durchführen von Evakuierungsübungen
  • Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
  • Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen
  • Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
  • Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz
  • Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.
  • Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege
  • Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
  • Organisation der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen
  • Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten eingehalten werden
  • Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes betreffen
  • Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes betreffen
  • Dokumentieren seiner Tätigkeiten im Brandschutz

Was so einfach klingt, sind tatsächlich sehr umfassende und vielschichtige brandschutztechnische Maßnahmen, die sich in vielen Bereichen des täglichen Lebens wiederfinden. Ebenso vielschichtig wie die Maßnahmen an sich sind die zu berücksichtigenden Gesetze, Vorschriften und Richtlinien, in denen nicht nur baulicher Brandschutz normiert ist.